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   BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10   

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BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 (https://dejure.org/2012,34357)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10 (https://dejure.org/2012,34357)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 (https://dejure.org/2012,34357)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 33a StPO; § 45 StPO; § 316 StGB
    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf rechtliches Gehör (Rechtswegerschöpfung, Anhörungsrüge); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Einspruchsfrist, vorübergehende Abwesenheit); Trunkenheit im Verkehr

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Urlaubsabwesenheit, Zustellung, Wiedereinsetzung, Fristversäumung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen geboten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 45 Abs 2 S 1 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 45 Abs 2 S 1 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Wiedereinsetzung bei fehlenden Vorkehrungen gegen den Empfang von Schriftstücken während einer Urlaubsreise

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wegen eines dreiwöchigen Urlaubs im Ausland

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen ...

  • bussgeldsiegen.de

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Bußgeldbescheid und Urlaubsabwesenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wegen eines dreiwöchigen Urlaubs im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung eines Strafbefehls oder Bußgeldbescheids in Abwesenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 592
  • StV 2013, 545
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 110, 339 ).

    Dies gilt insbesondere in den Fällen des ersten Zugangs zum Gericht, in denen das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unmittelbar der Verwirklichung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtsschutzgarantien dient (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 54, 80 ; 67, 208 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es dem Bürger nicht als ein die Wiedereinsetzung ausschließender Umstand zugerechnet werden, wenn er wegen einer nur vorübergehenden Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls getroffen hat (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es dem Bürger nicht als ein die Wiedereinsetzung ausschließender Umstand zugerechnet werden, wenn er wegen einer nur vorübergehenden Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls getroffen hat (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ).

    Entscheidend ist allein, dass die Abwesenheit eine nur vorübergehende und relativ kurzfristige - längstens etwa sechs Wochen - von einer sonst ständig benutzten Wohnung ist (vgl. BVerfGE 40, 182 ; 41, 332 ).

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verlangt daher ebenfalls, bei Anwendung und Auslegung der die Wiedereinsetzung regelnden Vorschriften die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht zu überspannen (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ; 31, 388 ; 40, 46 ; 40, 95 ).

    Das gilt auch dann, wenn er weiß, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, oder er als Beschuldigter oder Betroffener vernommen wurde (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 34, 154 ).

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 110, 339 ).

    Dies gilt insbesondere in den Fällen des ersten Zugangs zum Gericht, in denen das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unmittelbar der Verwirklichung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtsschutzgarantien dient (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 54, 80 ; 67, 208 ).

  • BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es dem Bürger nicht als ein die Wiedereinsetzung ausschließender Umstand zugerechnet werden, wenn er wegen einer nur vorübergehenden Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen wegen der möglichen Zustellung eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls getroffen hat (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ).

    Entscheidend ist allein, dass die Abwesenheit eine nur vorübergehende und relativ kurzfristige - längstens etwa sechs Wochen - von einer sonst ständig benutzten Wohnung ist (vgl. BVerfGE 40, 182 ; 41, 332 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Ein solches Vorgehen wäre nur dann erforderlich gewesen, wenn er eine neue und eigenständige Verletzung seines Gehörs durch das Landgericht hätte rügen wollen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 11, 390 ; 13, 496 ).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Ein solches Vorgehen wäre nur dann erforderlich gewesen, wenn er eine neue und eigenständige Verletzung seines Gehörs durch das Landgericht hätte rügen wollen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 11, 390 ; 13, 496 ).
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 110, 339 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verlangt daher ebenfalls, bei Anwendung und Auslegung der die Wiedereinsetzung regelnden Vorschriften die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht zu überspannen (vgl. BVerfGE 25, 158 ; 26, 315 ; 31, 388 ; 40, 46 ; 40, 95 ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige,

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
    Ein solches Vorgehen wäre nur dann erforderlich gewesen, wenn er eine neue und eigenständige Verletzung seines Gehörs durch das Landgericht hätte rügen wollen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 11, 390 ; 13, 496 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 457/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    aa) Der Kläger war nicht nur vorübergehend - wie im Falle einer urlaubsbedingten Abwesenheit von bis zu sechs Wochen - von einer ansonsten ständig von ihm benutzten Wohnung abwesend (zu dieser Fallgestaltung vgl. BVerfG 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 - Rn. 17 zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl; 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 - zu B 2 der Gründe, BVerfGE 41, 332 zur Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid) .

    Da er dennoch weiterhin einen Briefkasten mit seinem Namen dort vorhielt, hätte er - anders als bei bloß vorübergehender urlaubsbedingter Abwesenheit, bei der ein solcher Aufwand nicht zumutbar erschiene (vgl. BVerfG 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 - aaO; 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 - aaO) - dafür Sorge tragen müssen, dass er zeitnah von für ihn bestimmten Sendungen Kenntnis erlangte.

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 226/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen auf die übliche Postlaufzeit bei

    Dies verletzt ihren Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG, NJW 2013, 592 f. mwN) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (Senat, Beschlüsse vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82 Rn. 8; vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, ZWE 2012, 334, 335 jeweils mwN).
  • BGH, 11.07.2019 - IX ZR 345/18

    Wiedereinsetzung in die versäumten Fristen zur Einlegung und zur Begründung einer

    Im Regelfall müssen für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von einer ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden, denn der Betroffene darf damit rechnen, dass ihm bei Frist- oder Terminsversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder anderweitig eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichem Gehör gewährt wird (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 mwN; NJW 2013, 592 f mwN).

    Hier besteht kein konkreter Anlass, bei einer vorübergehenden Abwesenheit Vorkehrungen wegen möglicher Zustellungen zu treffen (BVerfG, NJW 2013, 592 f).

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